Allgemeine Geschäftsbedingungen

Die Stiftung Joël Kinderspitex, Schweiz betreibt eine Kinderspitex. Sie ist eine in allen Kantonen der Deutschschweiz, Teilen der Romandie und dem Fürstentum Liechtenstein tätige Organisation mit Sitz in Aarau (AG). Die Stiftung Joël Kinderspitex erbringt professionelle und individuelle Pflege zu Hause. Fachpersonen bieten Pflege, Unterstützung sowie Beratung für Säuglinge, Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene mit einer Beeinträchtigung oder Krankheit an.

1. Pflegeumfang, Pflegebeginn, Ende der Pflege

Pflegeumfang

Der Umfang und Inhalt der durch das Pflegepersonal der Stiftung Joël Kinderspitex erbrachten Pflegeleistungen werden von den Parteien gemeinsam besprochen und in der Bedarfserhebung erfasst. Sie können bei Bedarf den Erfordernissen angepasst werden.

Die Mitbetreuung der gesunden Kinder ist nicht Aufgabe der Stiftung Joël Kinderspitex. Bei Abwesenheit der Eltern müssen diese eine Person organisieren, welche die gesunden Geschwister betreut.

Die Kinderspitex kann keine Verantwortung für in die Begleitung des betreuten Kindes involvierte Therapietiere übernehmen und lehnt jede diesbezügliche Haftung ab. Die Aufsichtsverantwortung und sämtliche Verantwortlichkeiten liegen bei den Eltern als Halter des Tieres.

Bei der psychopädiatrischen Pflege kann der Einsatz von Unterstützungsmaterial sinnvoll sein. In diesem Fall wird dies schriftlich mit den Eltern vereinbart.

Falls ausnahmsweise während des Einsatzes ein Transport oder Transfer mit einem Fahrzeug der Mitarbeitenden stattfinden soll, muss dies vorgängig schriftlich vereinbart werden. Die Transportkosten gehen zu Lasten des Klienten und sollen direkt mit den Mitarbeitenden abgerechnet werden.

Pflegebeginn

Der Entscheid über den Zeitpunkt des Beginns der Pflege liegt bei der Stiftung Joël Kinderspitex. Der erste Einsatz erfolgt in der Regel nach Vorliegen der Kostengutsprache durch den Kostenträger.

Beenden der Pflege

Der Einsatz wird beendet, wenn durch die Regionalleitung und nach Absprache mit dem Arzt und den Eltern festgestellt wird, dass der Gesundheitszustand des Kindes keine medizinische Pflege nach Art. 14 IVG (med. Massnahmen) mehr erfordert oder wenn die Krankenkasse keine Kostengutsprache erteilt.

Die Stiftung Joël Kinderspitex behält sich vor, das ihr übertragene Pflegemandat jederzeit zu sistieren oder aufzulösen, sollten sich wesentliche Diskrepanzen bezüglich der Pflege zwischen den Eltern und dem Pflegepersonal und/oder der Stiftung Joël Kinderspitex ergeben, bezüglich deren, auch nach Beiziehen der Regionalleitung, keine Einigung gefunden werden kann.

Freiheitsbeschränkende Massnahmen

Die Stiftung Joël Kinderspitex kann im Einverständnis mit den Eltern / dem gesetzlichen Vertreter freiheitsbeschränkende Massnahmen durchführen, wenn Gefahr für das Leben oder die körperliche Integrität des betroffenen Kindes besteht. Massnahmen wie das Anwenden von ZEWI-Decken, Sitzhosen, Fixieren im Rollstuhl, usw. werden in der Pflegedokumentation vorgängig festgelegt und durch die Eltern als Zeichen der Zustimmung visiert. Die gesetzlichen Rahmenbedingungen müssen eingehalten werden (analog OR Art. 383-385).

2. Leistungsangebot

Die Stiftung Joël Kinderspitex pflegt im Sinne des Carings und dem Ansatz der Familienzentrierten Pflege. Die Mitarbeitenden verfügen über fachspezifisches Wissen in der Pflege von Kindern sowie in Palliative Care und psychopädiatrischer Pflege. Je nach Pflegesituation werden Handlungskonzepte wie Basale Stimulation, Bobath, Kinästhetik etc. angewendet. Die EKAS Richtlinien zur Arbeitssicherheit sind verbindlich.

Die Mitarbeitenden werden regelmässig weitergebildet. Die Leistungserbringung wird gemäss Qualitätsentwicklungskonzept regelmässig überprüft.

3. Kosten

Die Stiftung Joël Kinderspitex hat sich zum Ziel gesetzt, Eltern nicht durch zusätzliche Kosten, ausser Patientenbeteiligung, zu belasten. Unsere Vorabklärungen werden nicht in Rechnung gestellt.

Kostenträgerin IV

Kostenträgerin Krankenkasse

Kosten bei kurzfristiger Absage

Pflegeeinsätze der Stiftung Joël Kinderspitex, die von den Eltern kurzfristig, d.h. innert 24 Stunden vor dem geplanten Einsatz, oder gar nicht abgesagt werden, werden den Klienten in Rechnung gestellt, sofern es sich nicht um einen notfallmässigen Spitaleintritt handelt.

Entlastungsangebote

Auf Antrag sind Pflegeleistungen über die Kostengutsprache hinaus möglich, wenn diese über Spendengelder finanziert werden können.

4. Pflegeorganisation

Die Stiftung Joël Kinderspitex leistet nach Möglichkeit, je nach Vorgaben der Kostenträger (IV, Krankenkasse), die festgelegten Stunden pro Woche. Die Stiftung Joël Kinderspitex ist als Arbeitgeberin verpflichtet, die gesetzlichen Verpflichtungen gegenüber dem eingesetzten Personal einzuhalten.

Die Stiftung Joël Kinderspitex stellt das Personal und achtet darauf, dass die Betreuung und Behandlung des Kindes fachlich kompetent und mit Respekt für das Kind und dessen Familie durchgeführt werden können.

Der Einsatzplan für das Personal wird von der Stiftung Joël Kinderspitex erstellt, nach Rücksprache und, soweit möglich, unter Berücksichtigung der Wünsche der betroffenen Familie sowie der Angestellten.

Falls eine vorgesehene Pflegefachperson ausfällt, bemüht sich die Stiftung Joël Kinderspitex um einen Ersatz. Sollte dies jedoch nicht oder nicht vollumfänglich möglich sein, so haftet die Stiftung Joël Kinderspitex nicht und es besteht kein Anspruch auf Schadenersatz oder Ersatz von Kosten.

Die Eltern informieren die Stiftung Joël Kinderspitex unverzüglich über alle Änderungen in medizinischer oder organisatorischer Hinsicht.

Notfallsituationen und das Durchführen von wiederbelebenden Massnahmen werden von der Teamleitung zusammen mit den Eltern und dem verantwortlichen Arzt besprochen und in der Pflegedokumentation festgehalten (Notfallblatt).

Die Stiftung Joël Kinderspitex kann im Einverständnis mit den Eltern / dem gesetzlichen Vertreter freiheitsbeschränkende Massnahmen durchführen, wenn Gefahr für das Leben oder die körperliche Integrität des betroffenen Kindes besteht.

Die Pflegenden dürfen ausserhalb ihres Arbeitseinsatzes keine Leistungen für die Familie erbringen. Dieses Verbot gilt auch nach Beendigung des Anstellungsverhältnisses der Pflegeperson mit der Stiftung Joël Kinderspitex.

Die Anstellungsbedingungen für das Personal werden ausschliesslich von der Stiftung Joël Kinderspitex als Arbeitgeberin festgelegt.

Die Stiftung Joël Kinderspitex haftet bei Sach- oder Personenschäden nicht für leichte oder mittlere Fahrlässigkeit. Entsprechend wird auch jede Haftung im Zusammenhang mit Beschädigung oder Verlust von Prothesen und anderen Pflegehilfsmitteln ausgeschlossen, soweit dieser Ausschluss nach Gesetz zulässig ist.

Die Verantwortung für die Wartung und Funktionstüchtigkeit von medizinischen Geräten liegt bei den Eltern. Die Eltern sind zudem verpflichtet eine minimale Infrastruktur bezüglich Einrichtung und Hygiene gemäss den Vorgaben der Leitung sicherzustellen (Klärung beim Erstgespräch).

Die Stiftung Joël Kinderspitex stellt einen Ordner für die ergänzende Papierdokumentation und einen Ambubeutel oder eine Beatmungsmaske für den Notfall zur Verfügung. Dieses Material muss vor Ort aufbewahrt werden können, bleibt aber Eigentum der Stiftung Joël Kinderspitex.

5. Pflegedokumentation

Die Pflegenden führen eine Pflegedokumentation (elektronisch), welche Eigentum der Stiftung Joël Kinderspitex ist. Über ein Tablet wird die Dokumentation laufend aktualisiert. Die gesetzliche Frist von 20 Jahren für das Aufbewahren der Daten wird eingehalten.

Die Eltern / gesetzliche Vertretung des Kindes, sind damit einverstanden, dass die Stiftung Joël Kinderspitex bzw. die Mitarbeitenden, personenbezogene Daten des Kindes und, soweit nötig, der Eltern erfassen und speichern kann.

Die Stiftung Joël Kinderspitex bzw. Mitarbeitenden der Kinderspitex gewährleisten die Datensicherheit gemäss dem Datenschutzkonzept. Sie unterliegen der Schweigepflicht nach Art. 321 StGB und Art. 62 DSG.

Bei Bedarf werden den Eltern auf Anfrage Auszüge aus dem Klientendossier kostenfrei per E-Mail oder in MS-Teams zugestellt.

Auf Wunsch kann gegen einen monatlichen Betrag (von rund CHF 40.00) ein Tablet vor Ort zur Verfügung gestellt werden. Via einen eigenen Pin und das eigene WLAN ist damit der Zugang zu Ihrer Klientendokumentation möglich. Die monatlich verrechneten Kosten sind Selbstkosten und basieren auf einer Laufzeit von zwei Jahren für ein Tablet.

6. Entbindung von der Schweigepflicht

Für die Pflege des Kindes tauscht sich die Stiftung Joël Kinderspitex mit den behandelnden Ärzten, Kostenträgern, und anderen einbezogenen Stellen, aus. Die Eltern ermächtigen die Stiftung Joël Kinderspitex mit der "Einwilligungserklärung zur Datenverarbeitung/-übermittlung für Klienten", Kontakt zu den behandelnden Ärzten und Institutionen aufzunehmen, Kostengutsprachen und ähnliches einzuholen.

7. Kommunikation

Als direktes Kommunikationsmittel wird ausschliesslich Microsoft Teams Chat zwischen Klienten und Mitarbeitenden verwendet. Für Klienten und Teamleitungen stehen als direktes Kommunikationsmittel MS Teams Chat, Telefonie und Outlook zur Verfügung.  

Die App Microsoft Teams kann kostenfrei und ohne Anmeldung aus dem Play-/ oder Apple Store bezogen werden. Der Zugang zum privaten Mobile ist mit einem Pin, Finger- oder Face-ID zu schützen. Zusätzlicher Schutz bei Nichtgebrauch der APP Microsoft Teams bietet die klassische An-/Abmeldung der Applikation. Weitere Erklärungen oder eine Einladung in den Chat erfolgen über die Teamleitung der Stiftung Joël Kinderspitex.

Mit der Angabe Ihrer E-Mail willigen Sie ein, dass Ihre persönlichen Daten (inkl. Ihre Gesundheitsdaten) elektronisch zugesandt werden, sämtlicher Mailverkehr an die Klienten erfolgt durch die Stiftung Joël Kinderspitex verschlüsselt. Damit kann aber keine sichere Datenübermittlung und Aufbewahrung auf seitens der Empfängeradresse garantiert werden. Dies ist insbesondere der Fall, wenn Sie eine E-Mail von Anbietern aus Drittstaaten (bspw. Amerika à gmail.com, yahoo.com, hotmail.com etc.) verwenden.

8. Meinungsverschiedenheiten / Ombudsstelle

Sollten sich wesentliche Diskrepanzen bezüglich der Pflege zwischen den Eltern oder einem Elternteil und dem Pflegepersonal ergeben, wird via Regionalleitung die Geschäftsleitung beigezogen.

Die Eltern können auch die Ombudsstelle für Heim-, Spitex- und Altersfragen des Kantons Aargau (http://www.ombudsstelle-ag.ch/) oder des Wohnkantons als neutrale Instanz beiziehen.

9. Inkrafttreten und Beendigung der Vereinbarung

Inkrafttreten

Diese Vereinbarung tritt mit ihrer Unterzeichnung durch beide Parteien in Kraft und ist auf unbestimmte Zeit abgeschlossen.

Beendigung

Diese Vereinbarung kann von jeder Partei unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 3 Monaten durch schriftliche Mitteilung auf das Ende eines Monats gekündigt werden.

Sie endet automatisch auf den Zeitpunkt, auf welchen der Kostenträger (IV oder Krankenkasse) seine Leistungen einstellt, es sei denn, es werde ausdrücklich eine schriftliche Weitergeltung vereinbart.

10. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Diese Vereinbarung untersteht schweizerischem Recht. Der Gerichtsstand ist der Sitz der Stiftung Joël Kinderspitex in Aarau.

 

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