Entlastung von Familien bei der Betreuung von Kindern mit schweren Behinderungen – neues Angebot im Kanton Aargau

28.06.2022

Mit der Änderung des Betreuungsgesetzes per 1. Januar 2022 wurde eine rechtliche Grundlage für das Reformvorhaben "ambulant & stationär" geschaffen. Damit können zusätzlichen Betreuungsleistungen zur Unterstützung und Förderung von Menschen mit Behinderungen finanziell unterstützt werden. Ziel der Finanzierung dieser Angebote ist die Integration in die Regelstrukturen und damit eine selbstbestimmte und eigenständige Lebensform. Kinder und Jugendliche mit Beeinträchtigungen sollen, wie von Kinder- und Behindertenrechtskonvention gefordert, in den Regelstrukturen geschult (Regelschule) werden und in ihrem Familienumfeld aufwachsen, soweit dies ihr Wohl nicht gefährdet.

Wir sind stolz und freuen uns, dass wir ab dem 1. Juli 2022 diese Leistungen gemäss «Entlastung von Familien bei der Betreuung von Kindern mit schweren Behinderungen» übernehmen dürfen und danken den Behörden des Kanton Aargaus für das Vertrauen.

Die Entlastungsleistungen werden in der Regel dort erbracht, wo sich das Kind oder der/die Jugendliche normalerweise aufhält und sind auf die Bedürfnisse der zu entlastenden Familienmitglieder aus-gerichtet. Sie umfassen je nach Bedarf Betreuung und Pflege. Die Leistungen werden in der Regel durch eine externe Person erbracht, welche durch die Familie angeleitet wird. Die externe Person muss nicht über eine Ausbildung in den Bereichen Betreuung oder Pflege verfügen und kann auch aus der Familie oder ihrem Umfeld kommen. Pro Jahr können Entlastungsleistungen von maximal durchschnittlich einem Tag pro Woche beziehungsweise insgesamt 52 Tage (ein Tag entspricht 8 Stunden) bezogen werden.

Das Angebot richtet sich an Familien mit Wohnsitz im Kanton Aargau, die ein im gleichen Haushalt wohnendes minderjähriges Familienmitglied betreuen. Voraussetzung ist

Detaillierte Informationen finden Sie im Informationsschreiben des Kantons Aargau, Departement Bildung, Kultur und Sport sowie auf der Websiete unter www.ag.ch/shw > Kinder und Jugendliche > Wohnen und Entlastung > Entlastung von Familien bei der Betreuung von Kindern mit schweren Behinderungen. Die Prüfung der Bezugsberechtigung sowie die Bemessung des Betreuungsbedarfs und das Festlegen der Bezugsdauer (bzw. die Frist zur erneuten Bedarfsbemessung) erfolgt durch die Abklärungsstelle (Abklärung individuelle Unterstützung: https://www.sva-ag.ch/aiu).

Für Rückfragen an die Stiftung Joël Kinderspitex wenden Sie sich bitte an Frau Sabina Di Giusto (E-Mail: sabina.digiusto@joel-kinderspitex.ch). Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme.

 

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